Die Stadtverwaltung Ludwigshafen ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die www.vhs-lu.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind teilweise vereinbar mit der

  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 und der
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP).

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründe nicht barrierefrei:

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen ist bemüht, ihre Inhalte barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Die Seiten werden strukturiert mit Überschriften, Absätzen und anderen Elementen. Durch die Verwendung von Templates wird eine saubere Trennung von Struktur, Layout und Inhalt gewährleistet. Den Nutzerinnen und Nutzern ist es durch diese Strukturierung möglich, die Inhalte der Webseite auch über Hilfsgeräte wie Screenreader zu erfassen. Die Kontraste sind so gewählt, dass sich die Schrift von der Hintergrundfarbe ausreichend absetzt. Bei den Fotos sind Alt-Texte hinterlegt.

Folgende Inhalte nicht barrierefrei zugänglich:

  • Ausfüllbare PDF-Dokumente
  • PDF-Dokumente
  • Video Dateien

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2022 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 15. Februar 2022 überprüft.
Sie erfolgt aufgrund einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Bei Fragen zur Barrierefreiheit von www.vhs-lu.de wenden Sie sich bitte an: info@vhs-lu.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach einer Rückmeldung des oben genannten Kontakts keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach § 3 BITV RP wenden: inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragter-landesteilhabebeirat/durchsetzungsstelle/.