Maskenpflicht für Besucher*innen städtischer Gebäude und Einrichtungen entfällt ab sofort

Von der Aufhebung der Maskenpflicht ausgenommen sind mit dem Coronavirus infizierte Personen.

Diese müssen sich in Rheinland-Pfalz zwar ab Samstag, 26. November 2022, nicht mehr in Isolation begeben, aber dafür durchgängig außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen.