Ein Integrationskurs ist ein Sprach- und Orientierungskurs. Den Integrationskurs führen viele zugelassene Sprachkursträger im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch.

Beachten Sie bitte auch die "Informationen zur Corona-Virus-Pandemie".

Neben dem Allgemeinen Integrationskurs gibt es auch spezielle Integrationskurse für Frauen, Jugendliche, Eltern und für Menschen, die noch nicht richtig lesen und schreiben können in lateinischer Schrift. Diese speziellen Integrationskurse haben 1000 Unterrichtseinheiten.

Allgemeiner Integrationskurs

Der Sprachkurs besteht aus sechs Modulen zu je 100 Unterrichtseinheiten (1UE=45min). Hier lernt man die Sprache mit Alltagsthemen wie Einkaufen, Wohnen, Arztbesuche, Familie, Ausbildung und Beruf aber auch Emails und Briefe schreiben werden im Sprachkurs behandelt.  Am Ende des Sprachkurses machen Sie die Abschlussprüfung ("Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)").

Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtseinheiten und behandelt die Themen: deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur von Deutschland. Der Orientierungskurs ist ein wichtiger Bestandteil des Integrationskurses und ist zu besuchen. Am Ende des Orientierungskurses schreiben Sie den Abschlusstest ("Leben in Deutschland").  Nach dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) und dem Orientierungskurstest Leben in Deutschland  bekommen Sie vom BAMF ein "Zertifikat Integration".

Wer kann einen Integrationskurs besuchen?

In der Regel kann jeder an einem Integrationskurs teilnehmen. Ob Sie den Kurs als berechtigte oder verpflichtete Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder als Selbstzahlerinnen oder Selbstzahler besuchen, hängt von Ihrem jeweiligen Herkunftsland und Ihren Deutschkenntnissen ab.

Staatsangehörige der EU (z.B. Bulgaren, Rumänen, Polen etc.) können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen "Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs" stellen und erhalten den Berechtigungsschein. Sie können den Integrationskurs nach Erhalt der Berechtigung besuchen.  EU-Bürger die Jobcenter-Leistungen beziehen, erhalten den Berechtigungsschein zum Integrationskurs vom zuständigen Sachbearbeiter beziehungsweiser der zuständigen Sachbearbeiterin des Jobcenters. Personen aus einem Land außerhalb der EU erhalten den Berechtigungsschein von der Ausländerbehörde Ihrer Nähe.

Sofern Sie nicht auch automatisch mit dem Berechtigungsschein kostenbefreit sind, bezahlen Sie 2,29 Euro pro Unterrichtseinheit ab 1. August 2022 - den restlichen Betrag übernimmt das BAMF.  Falls Sie Sozialleistungen beziehen, können Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF stellen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung.
Wenn Sie den Deutsch-Test für Zuwandererinnen und Zuwandere nicht bestehen, dann können Sie noch einmal 300 Unterrichtseinheiten bekommen. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Hierbei hilft Ihnen Ihr Träger oder Ihre Sprachschule. Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren, nachdem Sie Ihren Berechtigungsschein bekommen haben, alles bestehen - DTZ und den Orientierungskurstest, dann können Sie die Hälfte Ihrer bezahlten Kosten zurückerstattet bekommen.

Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gibt es Sonderregelungen.  Einen Überblick zu allen Regelungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).