Seit 01. Juli 2016 startete die neue Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut auf den Integrationskursen auf und richtet sich an arbeitslose, arbeits- und ausbildungssuchende Migrantinnen und Migranten, die ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse im Hinblick auf ihre beruflichen Perspektiven verbessern wollen. Ziel des Programms ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungsmaßnahmen.
Die Zuweisung erfolgt über das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Berufstätige und Auszubildende sowie Menschen im Anerkennungsverfahren haben die Möglichkeit einen Antrag auf Zulassung beim BAMF zu stellen, um an einem Kurs teilzunehmen. In der berufsbezogenen Deutschsprachförderung wird Deutsch mit Bezug zum Beruf gelernt. Die Kurse werden in Form von Basismodulen und Spezialmodulen angeboten, die als Intensivkurse in Vollzeit mit 400 bzw. 500 Unterrichtseinheiten stattfinden. Die Kurse beginnen fortlaufend nach Bedarf sowie nach vorhandenen Fördermitteln und können unterschiedliche Schwerpunkte wie z.B. Pflege, Gewerbe, Handel, Pädagogik, etc. haben.