Titel: Bildungsprämie

Aufstieg durch Bildung: Beratung zur Bildungsprämie

Sparen Sie Kursgebühren mit der Bildungsprämie

Staatliche Zuschüsse für die Investition in Bildung


Der rasante wirtschaftliche Wandel verlangt von jedem Einzelnen, sein Wissen und seine Fertigkeiten ständig zu erweitern. Die Bundesregierung hat mit der Einführung des "Prämiengutscheins" für Bildung im Dezember 2008 einen Anreiz geschaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Seit dieser Zeit führt die Volkshochschule Ludwigshafen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Beratungsgespräche durch und stellt Prämiengutscheine aus. Gleichzeitig können von anderen Beratungsstellen ausgestellte Prämiengutscheine an der VHS Ludwigshafen eingelöst werden.

Was ist Bildungsprämie?

Mit der Bildungsprämie wird die berufliche Weiterbildung von Seiten des Staates (Bundesministerium für Bildung und Forschung) einkommensabhängig mit einem jährlichen Prämiengutschein zur Erstattung der Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme im Wert von bis zu 500 € gefördert.

Förderungsfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer/innen.

Wer wird gefördert?

Arbeitnehmer/innen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € (Alleinstehende) bzw. 51.200 € (Zusammenveranlagte) nicht übersteigt, erhalten einmal jährlich einen Prämiengutschein zur Erstattung der Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme im Wert von bis zu 500 €.

Neu ist die Förderung von Existenzgründer/innen. Mit der Änderung der Förderkonditionen sind nun Existenzgründerinnen und Existenzgründer auch dann förderfähig, wenn sie den sog. Gründungszuschuss erhalten, da sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben und die Leistungen der Agentur für Arbeit i.d.R. lediglich die Lebensunterhaltskosten und soziale Absicherung in der Gründungsphase umfassen.

Nicht gefördert werden:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Was wird gefördert?

Prämiengutscheine dienen der individuellen beruflichen Weiterbildung. Grundsätzlich gefördert werden Maßnahmen (Kurse und Prüfungen), die Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die dem beruflichen Fortkommen dienen, außerhalb des Betriebes stattfinden, dem der / die Beschäftigte angehört und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Die Voraussetzungen können die Antragstellerinnen und Antragsteller individuell im Beratungsgespräch klären.

Ein Beratungsgespräch kann nur stattfinden, wenn folgende Unterlagen vorgelegt werden: ein Lichtbildausweis (Ausweis, Pass, Führerschein), der Einkommensteuerbescheid des letzten oder vorletzten Kalenderjahres oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) oder eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers, falls die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller nicht Deutsche oder Deutscher ist: eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis.

Das Beratungsgespräch ist kostenlos. Pro Person kann nur ein Beratungsgespräch im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

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